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Allgemeine Geschäftsbedingungen der REGIOCAST GmbH & Co. KG für die Vermietung von Konferenzräumen

1. Geltungsbereich/Allgemeines

1.1 Die REGIOCAST GmbH & Co. KG (nachfolgend „REGIOCAST“) stellt u.a. mietweise einzelne Konferenzräume (nachfolgend „Räumlichkeiten“) zur Durchführung von Veranstaltungen, wie beispielsweise Seminaren, Tagungen, Ausstellungen oder Präsentationen zur Verfügung und bietet in diesem Zusammenhang ggf. auch zusätzliche Leistungen an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von REGIOCAST gelten für sämtliche, auch künftige Aufträge zur mietweisen Überlassung von Räumlichkeiten einschließlich etwaiger insoweit erbrachter Nebenleistungen, die REGIOCAST von Kunden erhält.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt REGIOCAST nicht an, es sei denn, REGIOCAST erklärt sich schriftlich mit deren Geltung einverstanden. Dies gilt auch, falls REGIOCAST den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos annimmt und ausführt.

1.3 Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

2.1 Ein Vertragsverhältnis wird über die Vermietung von Räumlichkeiten und/oder Erbringung von Nebenleistungen dazu geschlossen und kommt zwischen dem Kunden und REGIOCAST erst verbindlich zustande, nachdem REGIOCAST die Auftragserteilung schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) bestätigt hat. REGIOCAST wird einen Auftrag in angemessener Frist bestätigen. Bei Aufträgen, die ausnahmsweise aus zeitlichen Gründen vor Überlassung der Räumlichkeiten nicht mehr bestätigt werden können, nimmt REGIOCAST den Auftrag mit mietweiser Zurverfügungstellung der vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten an. Eine entsprechende Bestätigung erfolgt dann nach oder während der Leistungserbringung.

2.2 Der Vertragsinhalt folgt aus der von REGIOCAST angenommenen Auftragserteilung und ist darin abschließend vereinbart. Die vereinbarten Leistungszeiten (Mietdauer, Beginn und Ende der Veranstaltung) sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Anspruch des Kunden auf Verlängerung der vereinbarten Zeiten oder Erbringung nicht vereinbarter Nebenleistungen besteht nicht. Erklärt sich REGIOCAST dennoch zur Verschiebung und/oder Verlängerung vereinbarter Zeiten bereit, ist REGIOCAST berechtigt, die insoweit zusätzlich anfallenden Kosten gesondert in Rechnung zu stellen. Die Vertragspartner sind gehalten, sich über entsprechende Zusatzkosten rechtzeitig zu verständigen.

2.3 Dem Kunden steht ein kostenfreies Stornierungsrecht zu, das ohne Angabe von Gründen auszuüben ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen vor dem Beginn des vereinbarten Mietverhältnisses. Im Falle einer Stornierung bis zu drei Tagen vor Beginn des vereinbarten Mietverhältnisses wird eine Stornierungspauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Miete in Rechnung gestellt. Später ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Im Falle einer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, REGIOCAST sämtliche in Ansehung des Vertragsschlusses bereits getätigten Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter gegen Nachweis der angefallenen Aufwendungen zu erstatten. Die Stornierungsregelungen dieses Absatzes lassen die dem Kunden gesetzlich zustehenden Rechte unberührt.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere die Räumlichkeiten dürfen vom Kunden ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Jegliche Weitergabe bzw. Unter- bzw. Weitervermietung an Dritte ist unzulässig. Unzulässig ist auch die Nutzung der Räumlichkeiten zur Durchführung von Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen oder zur Nutzung zum Zwecke der Durchführung von Vorstellungsgesprächen. Entsprechende Nutzungen bedürfen in jedem Fall der vorherigen gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung mit REGIOCAST.

3.2 Der Kunde hat die Räumlichkeiten und sämtliche ggf. darüber hinaus überlassenen Mietgegenstände pfleglich zu behandeln. Die Rückgabe der Räumlichkeiten hat in technisch und optisch einwandfreiem Zustand zu erfolgen Etwaige Beschädigungen/Auffälligkeiten sind zu melden.

3.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, an den Räumlichkeiten Änderungen vorzunehmen. Dies umfasst auch das Verbot der Anbringung jeglicher Gegenstände, wie z.B. Plakaten u.ä. in oder an den Räumlichkeiten.

3.4 Soweit der Kunde im Rahmen der Nutzung der Räumlichkeiten Gegenstände - gleich welcher Art - in die Räumlichkeiten verbringt, hat dies ausnahmslos den anwendbaren feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. REGIOCAST ist berechtigt, jederzeit für vom Kunden in die Räumlichkeiten verbrachtes Material den Nachweis feuerpolizeilicher Unbedenklichkeit zu verlangen. Dessen ungeachtet steht REGIOCAST das volle Hausrecht gegenüber dem Kunden zu. REGIOCAST ist insoweit insbesondere berechtigt, bei Gefährdung der Interessen von REGIOCAST, insbesondere bei Sicherheitsgefährdungen jeglicher Art die Entfernung von Gegenständen aus den Räumlichkeiten zu verlangen.

3.5 Jegliche Gegenstände des Kunden sind nach Ende der vertraglichen Leistungserbringung unverzüglich durch den Kunden rückstandslos zu entfernen. Soweit Gegenstände zurückgelassen werden, ist REGIOCAST berechtigt, diese auf Kosten des Kunden zu entfernen und - abhängig vom Wert und nach billigem Ermessen - vernichten oder einlagern zu lassen. Die Geltendmachung etwaiger weiterer damit einhergehender Schäden bleibt vorbehalten.

4. Nebenleistungen

Über die Vermietung von Räumlichkeiten hinausgehende Leistungen von REGIOCAST bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. REGIOCAST erbringt entsprechende Zusatzleistungen, wie z.B. die Zurverfügungstellung von Präsentationstechnik oder Catering, ausschließlich im Rahmen gesondert zu vereinbarender Dienstleistungen oder Mietverhältnisse. REGIOCAST ist berechtigt, sich zum Zwecke der Erbringung etwaiger weiterer vereinbarter Dienstleistungen dritter Unterauftragnehmer zu bedienen.

5. Vergütung/Zahlungsbedingungen

5.1 Die Rechnungssumme ist - soweit nicht abweichend vereinbart - sofort mit Zugang der Rechnung zur Zahlung an REGIOCAST fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist REGIOCAST berechtigt, noch zu gewährende Leistungen zurückzubehalten. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist REGIOCAST berechtigt, die Leistung bzw. weitere Leistungen zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz zu verlangen.

5.2 REGIOCAST kann bei Vertragsschluss eine in der Beauftragung ausdrücklich zu vereinbarende Sicherheitsleistung in Form einer Vorauszahlung vorsehen. Art und Umfang der Vorauszahlung ist im jeweiligen Auftrag zu vereinbaren.

5.3 Rechnungen von REGIOCAST gelten als anerkannt, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. REGIOCAST ist verpflichtet, bei Beginn der Frist den Kunden hierauf hinzuweisen.

5.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis mit REGIOCAST stammen, steht dem Kunden nicht zu.

6. Haftung/Schadenersatz

6.1 REGIOCAST haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, hier der Höhe nach jedoch begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vor- und nachstehenden Bestimmungen unberührt.

6.2 Die verschuldensunabhängige Haftung von REGIOCAST auf Schadenersatz nach Maßgabe von § 536a BGB für bei Vertragsschluss - bezogen auf die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten oder anderen Mietgegenständen - vorhandene Mängel wird ausgeschlossen. Ziff. 6.1 bleibt unberührt.

6.3 Ansprüche aus vertraglicher Haftung verjähren in einem Jahr ab Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (§ 199 BGB). Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung, bei Verletzung von Garantien oder wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6.4 Der Kunde haftet gegenüber REGIOCAST für alle etwaigen Schäden an Gebäuden/Einrichtungen/Inventar von REGIOCAST, die durch Gäste/Besucher einer vertragsgegenständlichen Veranstaltung, durch den Kunden, oder Mitarbeiter des Kunden, oder sonstige Dritte, denen der Kunde Zugang zur Veranstaltung gewährt hat, schuldhaft verursacht werden.

6.5 Führt der Kunde im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen eine Veranstaltung durch Nutzung der Räumlichkeiten durch, so haftet der Kunde allein als Veranstalter gegenüber seinen Besuchern nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.6 Der Kunde haftet für alle Personen- und Sachschäden, die REGIOCAST, ihren Erfüllungsgehilfen oder den von REGIOCAST mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen beauftragten Personen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung eines Mietverhältnisses oder einer Veranstaltung des Kunden aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden entstehen. Der Kunde hat REGIOCAST insoweit von Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Kunde haftet auch für von ihm verschuldete Beschädigungen oder den Verlust des von REGIOCAST gestellten Equipments am Veranstaltungsort.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

7.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Leipzig. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

7.2 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. International-privatrechtliche Kollisionsnormen des deutschen Rechts sowie das einheitliche UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen im Übrigen nicht.

Stand: November 2015